Retro ist wieder in und somit erfreuen sich Young- und Oldtimer momentan wieder einer großen Beliebtheit. Viele Besitzer fühlen sich wieder in ihre Jugend zurückversetzt oder nutzen die Oldtimer als attraktive Geldanlage.
Das H-Kennzeichen – das Nummerschild für Oldtimer
Insgesamt waren laut dem DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. 584.509 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen Ende 2020 zugelassen und somit sind die Befürchtungen einer H-Schwemme nicht wahr geworden, denn es kamen lediglich 58.000 Fahrzeuge hinzu (+11 Prozent). Der Grund für ist, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung zum historisch wertvollen Kulturgut verschärft wurden. So besteht z.B. ein Steuervorteil durch eine H-Zulassung bei den mittlerweile mit Katalysator ausgerüsteten „Neu-30-Jährigen“ in der Regel nicht mehr.
Aktuell zeigen die entsprechenden Zahlen für alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (incl. Nutzfahrzeugen, Zweiräder und Anhänger) 660.520 (+ ca. 65.000 / +11 Prozent) auf. Das entspricht knappen einem Prozent aller zugelassenen Fahrzeuge in 2020 in Deutschland.
Das Autojahr 1991 brachte viele 2021 Oldtimer auf die Straße
Mit einem Alter von 30 Jahren sind Audi Cabrio, Mercedes W140 und VW Golf III zum Oldtimer und somit sind sie reif für das H-Kennzeichen. Die Voraussetzung für die historische Zulassung ist nicht nur das Alter, sondern ebenfalls ein guter und originaler Zustand.
Das Premierenjahr 1991 ist als Nächstes dran und hier dürfte es zu einigen Diskussionen kommen. Denn die Helden der 80er-Jahre wie der VW Golf II und der Mercedes W126 sind längst als Klassiker anerkannt, doch Golf III und W140 dürften sich da schwertun. Aber dennoch werden sie im Klassikerstatus ankommen, davon ist fest auszugehen.
Kritik und Gegenargumente? Dem Status als echter Oldtimer stehen die Elektronikmacken wegen malader Steuergeräte und bröselnder Kabelbäumen entgegen, ebenso wie die ersten Sparprogramme und der massenhaften Verbreitung der Fahrzeuge.
Junge und häufige Klassiker werden besonders hart gecheckt
Wird es zu extrascharfen Regeln für die Vergabe von H-Kennzeichen bei jungen Fahrzeugen kommen? Von einer bisher geheim gehaltenen Novelle der Arbeitsanweisung zur Vergabe von H-Gutachten für Prüfingenieure und amtlich anerkannten Sachverständigen sollten die bisherigen Prinzipien für getunte Oldtimer umgestoßen werden. An prominenter Stelle steht bei der Beurteilung des Fahrzeugzustandes das Alter, die Häufigkeit, der Einsatzzweck und die Originalität bei der Begutachtung.
Beliebte Oldtimer – hier wird es besonders strenge Maßstäbe geben
Formuliert wurde der vertrauliche Entwurf von einer Arbeitsgruppe, in der auch die großen deutschen Prüforganisationen vertreten sind. Im Juli dieses Jahres befand sich dieser im Bundesverkehrsministerium zur Prüfung. Laut „Auto Bild Klassik“ sollten die darin enthaltenen Kriterien „Alter“ und „Häufigkeit“ den Prüfern erstmalig ermöglichen, bei den jungen oder populären Klassikern wie „Mazda MX-5“, „Mercedes W123“ und „W201“ besonders strenge Maßstäbe an den Zustand anzulegen. Selbst dann wenn die Hutablage verbleicht, ist oder Farbnuancen im Lack zu erkennen sind, ist ein positives Gutachten zu verweigern – selbst dann wenn das Fahrzeug die kritischen „Verbrauchtwagenjahre“ weitgehend unbeschadet überstanden hat und schon in Sammlerhand ist.
Zwar waren diese beiden Kriterien an anderer Stelle auch in der aktuell gültigen Arbeitsanweisung genannt, aber mit dem neuen Entwurf sind diese präziser formuliert und gehen in die entgegengesetzte Richtung. So heißt es, dass je älter oder seltener ein Fahrzeug ist, umso eher ist es möglich Zugeständnisse bzgl. des optischen Zustandes zu erwägen.
„Besonders erhaltenswert“ sind seltene Klassiker
Was bedeutet dies für Sammler oder diejenigen die einen Oldtimer verkaufen wollen?
Bislang sind die extra strengen Beurteilungen der verbreiteten Klassiker ausgeschlossen und nur mildere Beurteilungen echter Raritäten sind erlaubt. So erklärte der DEKRA-Vertreter Carsten Brauer im Juli, dass niemand es will, dass ein Massenauto als billiger, verlebter Gebrauchtwagen verkauft und dann mit H-Kennzeichen in der Umweltzone gefahren wird. Brauer, der an dem Papier mitwirkte betonte zudem, wie wichtig es dagegen sei, dass die seltenen Modelle wie bspw. der Daewoo Espero oder MVS Venturi erhalten bleiben. Bereits aufgrund der Einzigartigkeit sind diese Fahrzeuge laut Brauer erhaltungswürdig. In dem Fall tritt der Erhaltungszustand – in engen Grenzen – in den Hintergrund.
Das Oldtimer-Gutachten – wer stellt es aus?
Wer ein Fahrzeug besitzt, dass über 30 Jahre alt ist, der stellt sich die Frage, ob für dieses ein H-Kennzeichen ausgestellt wird. Dafür wird ein Oldtimer-Gutachten benötigt und dies wird von einem anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur erstellt (TUEV, DEKRA).
Einzurechnen sind neben den Gebühren für die Zulassungsstelle und den Kosten für die Nummernschilder auch die für die H-Abnahme. Je nach Prüfstelle fallen dafür zwischen 80 und 200 Euro an. Kategorisiert werden Oldtimer nach sogenannten Baujahresklassen. Diese ermöglichen einen Vergleich der Fahrzeuge in Bezug auf den technischen Entwicklungsstand.
Klasse A | Bis einschließlich 1904 – Ancestor |
Klasse B | 1905 bis 1918 – Veteran |
Klasse C | 1919 bis 1930 – Vintage |
Klasse D | 1931 bis 1945 – Post Vintage |
Klasse E | 1946 bis 1960 – Post War |
Klasse F | 1961 bis 1970 – keine spezielle Bezeichnung |
Klasse G | 1971 – 1991 (Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt) |
Die sogenannten „Youngtimer“ hingegen sind laut ADAC zwischen 20 und 30 Jahre alt und weisen eine geringe Laufleistung auf.