Lernfahrausweis ab 17 in der Schweiz mit einjähriger Lernphase

Jugendliche haben von Verkehrsministerin Doris Leuthard ein umstrittenes Geschenk erhalten: Sie dürfen künftig als 17-jährige Lernfahrer ans Steuer. Der Bundesrat hat dies bereits im Dezember 2018 beschlossen. Ein jeder Jugendliche, der den Lernfahrausweis vor 20 hat, muss eine 12-monatige Lernphase durchlaufen. Von diesem Vorgehen verspricht sich der Bundesrat mehr Verkehrssicherheit. In Kraft treten die Neuerungen ab dem 01. Januar 2021!

Ein Führerausweis ist zum Lenken eines Fahrzeugs notwendig

Ein jeder der ein Auto lenken will, der benötigt einen Führerausweis. Der Weg zu diesem umfasst mehrere Prüfungen, Kurse und eine Probezeit. Zwar ist der Besuch einer Fahrschule nicht obligatorisch, aber empfehlenswert. Neben dem Schweizer Führerausweis ist es ebenfalls möglich eine internationale Fahrerlaubnis zu erhalten.

Der Bundesrat verspricht sich von diesem Vorgehen mehr Verkehrssicherheit. Denn je mehr Fahrten die Lernenden in Begleitung durchführen, umso mehr reduziere sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Prüfung, wie es in einer Mitteilung heißt. Von Seiten des Parlaments gab es Widerstand gegen die Regelung dass 17-jährige bereits das Autofahren lernen sollen. Doch eine Motion, die den Bundesrat in die Schranken weisen sollte, wurde zurückgezogen.

Vom Bundesrat wurden zugleich die Vorschriften der Weiterbildung angepasst. Künftig wird diese nur noch einen Tag dauern anstatt zwei. Dieser siebenstündige Kurs müssen die Jugendlichen im ersten Jahr nach ihrer Führerprüfung absolvieren. Innerhalb des Kurses soll insbesondere die Vollbremsung geübt werden. Denn diese wird im Straßenverkehr kaum geprobt oder geprüft. Zudem kann in der Fahrschule das energieeffiziente Fahren in Simulatoren geübt werden.

Die Kritik am Führerausweis mit 17

Bereits im November 2018 gab es Widerstand gegen das Vorhaben der Verkehrsministerin. Mittels einer Motion versuchten 30 von 48 Ständeräten die Gesetzesänderung zu verhindern. Doch diese zogen sie nach erfolgter Überzeugungsarbeit durch Leuthard zurück. Dem Zürcher Fahrlehrer Präsident und Roadcross-Stiftungsrat Willi Wismer (FDP) war es schleierhaft, wie auf einmal 30 Stadträte über Nacht ihre Meinung ändern konnten. Von der Ministerin wurde dabei die Konzession gemacht, dass diese neue Regelung nach drei Jahren erneut schriftlich evaluiert werden soll.

Das tiefere Einstiegsalter in der Schweiz wird damit begründet, dass die Lernfahrer in Zukunft mindestens für 12 Monate in diesem Status fahren müssen, bis das sie einen endgültigen Fahrausweis erwerben dürfen. Verkehrsministerin Leuthard ist der Ansicht, dass die Jugendlichen dieses Angebot nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen werden und damit nicht jeder mit 17 den Lernfahrausweis betragen wird.

Der Verkehrsexperte Peter Förtsch, der das Buch „Der Führerausweis“ veröffentlich hat, bezweifelt gegenüber einer Schweizer Zeitung diese Einschätzung. Er fragt, woher die Ministerin wissen will, wie viele der Jugendlichen diesen Lernfahrausweis haben wollen. Denn zu dieser Thematik gäbe es keinerlei gesicherten Daten. Förtsch ist jedoch der Meinung, dass ein Jahr besonders in diesem Alter einen großen Unterschied machen kann. Die Jugendlichen seien „risikobereiter, je jünger sie sind“ und zudem würden sie noch nicht über „ein ausgeprägtes Gefühl für die ernsthaften Gefahren im Straßenverkehr“ verfügen. Zudem glaubt er nicht unbedingt, dass durch eine Begleitperson für mehr Sicherheit gesorgt würde, denn schließlich müsse diese eingreifen, bevor es zu einer Gefahrensituation kommt.

Was ist zudem noch neu?

Für die Motorradfahrer gibt es keinen Direkteinstieg in die unbeschränkte Kategorie A. Künftig müssen diejenigen die leistungsstärkere Motorräder fahren wollen, mindestens zwei Jahre ein Motorrad der Kategorie A fahren, dass auf 35 kW beschränkt ist. Zudem ist es künftig nur den Personen möglich, in die stärkeren Motorradkategorien direkt einzusteigen, die berufsmäßig auf das Führen dieser Fahrzeuge angewiesen sind, wie Polizisten, Verkehrsexperten oder Motorradmechaniker.

Damit sollen die Schweizer Kategorien mit denen der EU harmonisiert werden. Zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Bereits mit 16 solle Motorräder der 125-er Klasse geführt werden (Schweiz derzeit mit 18). Zudem wird es eine neue EU-Klasse AM geben, mit der Kleinmotorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW), geführt werden dürfen. Diese Klasse wird in die Unterkategorie A1 integriert und das Mindestalter beträgt 15 Jahre (aktuell in der Schweiz 16). Keinerlei Änderungen wird es für die Kategorie A, die auf 35 kw (EU=A2) in Hinsicht auf das Mindestalter von 18 Jahren geben.

Was die einmal absolvierten Ausbildungen in der Fahrschule angeht, wie Verkehrskunde, praktische Grundschulung für Motorradfahrer) sowie bestandene Prüfungen (Theorie und praktisch) gelten nun unbefristet.

Zudem hat der Bundesrat die Beschränkung für Automatikgetriebe aufgehoben. Außerdem wird eine Prüfung, die an einem Automaten abgelegt wurde, künftig auch für handgeschaltete Fahrzeuge.

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